Die Entlastungsleistung richtet sich an ALLE Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 1).
Die finanzielle Unterstützung durch den Entlastungsbetrag verfällt nicht im laufenden kalenderjahr sondern erst zum 30.06. des Folgejahres.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
– Hilfe im Haushalt: Aufräumen von Kleiderschrank und Kühlschrank
– Sortieren persönlicher Unterlagen
– Gestaltung des häuslichen Alltags (Strukturierung des Tagesablaufs)
– Handwerkliche Unterstützung wie das Auswechseln von Glühbirnen
– Blumen- und Pflanzenpflege, auch auf Balkon und Terrasse
Beschäftigung, Hobby und Kommunikation
- Emotionale Sicherheit durch die Anwesenheit einer Betreuungsperson
- Aufrechterhaltung sozialer Kontakte (vorlesen, spazieren gehen, zum Friseur begleiten etc.)
- gemeinsame Gesellschafts- oder Rätselspiele
- gemeinsam kochen und backen (Hilfe bei der Nahrungsaufnahme)
- gemeinsam lesen, malen, basteln oder Handarbeiten
- Unterstützung zum Gebrauch von Fernseher, Handy, Tablet oder Computer
- Übungsbeispiele zur Mobilisation und Kräftigung der Muskulatur
- gemeinsame Gespräche
- Unterstützung bei der Korrespondenz mit Behörden etc.
Die finanzielle Unterstützung durch den Entlastungsbetrag verfällt nicht im laufenden kalenderjahr sondern erst zum 30.06. des Folgejahres.